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FAQ ZU LEGIONELLEN

Legionellen

Frage 1: Legionellen - Hintergrund und Verbreitung

Legionellen sind bewegliche Stäbchenbakterien mit einer durchschnittlichen Länge von 2 - 5 µm und einem Durchmesser von 0,5-0,8 µm. Sie kommen weltweit in zahlreichen Arten und Serogruppen sowohl in Oberflächenwässern als auch im Boden vor. Früher glaubte man, dass sie ausschließlich im Süßwasser zu finden sind, jedoch wurde entdeckt, dass sie sich auch im Meerwasser halten und vermehren können. Die natürliche Verbreitung führt dazu, dass Legionellen auch in geringer Anzahl im Grundwasser existieren können. Infolgedessen können Legionellen in überwiegend sehr geringer Konzentration auch im von den Wasserwerken gelieferten Trinkwasser vorkommen. Besonders anfällig für eine Legionellenvermehrung sind große Warmwassersysteme mit verzweigten Rohrleitungssystemen, Klimaanlagen und Rückkühlwerken. Daher ist hier eine besondere Aufmerksamkeit und sorgfältige Wartung der Anlagen von großer Bedeutung.
 

Frage 2: Erkrankungen durch Legionellen

Legionellen können schwere Erkrankungen verursachen. Ein bekannter Ausbruch der sogenannten Legionärskrankheit ereignete sich 1976 in Philadelphia (USA), bei dem 182 von mehr als 4000 Teilnehmern der American Legion an einer schweren Lungenentzündung erkrankten und 29 Personen verstarben. Als Erreger wurde Legionella pneumophila identifiziert. Auch in Europa wurden verschiedene Ausbrüche mit schweren Lungenentzündungen und Todesfällen als "Legionärskrankheit" bestätigt.

In Deutschland gab es seit 2010 fünf größere Legionellen-Ausbrüche, bei denen verschiedene Anlagen wie Rückkühlwerke und Verdunstungskühlanlagen als Infektionsquelle identifiziert wurden. In der Regel treten Legionellen-Erkrankungen jedoch einzeln auf und werden wahrscheinlich durch das Einatmen von Aerosolen aus kontaminiertem Trinkwasser ausgelöst.

Legionellen lassen sich in verschiedene Arten und Serogruppen unterteilen, wobei Legionella pneumophila die häufigste Ursache für Infektionen ist. Die beiden häufigsten Formen der Legionellen-Erkrankungen sind die schwerwiegende "Legionärskrankheit", die in 5-13 % der Fälle tödlich verlaufen kann, und das weniger schwere "Pontiac-Fieber", das meist ohne Lungenbeteiligung binnen weniger Tage abheilt.
Schätzungsweise treten in Deutschland jährlich mindestens 100.000 Erkrankungen durch Legionellen auf.

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Frage 3: Risikogruppen

Besonders gefährdet sind ältere Menschen, Raucher sowie Menschen mit geschwächtem Immunsystem, wie beispielsweise Diabetiker. Es fällt auf, dass Männer allgemein mehr als doppelt so häufig erkranken wie Frauen. Kinder sind hingegen nur selten betroffen.

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Frage 4: Übertragung von Legionellen

Die Hauptinfektionsquelle ist das Einatmen von erregerhaltigen, lungengängigen Aerosolen aus dem Warmwasserbereich (und bei unzulässiger Erwärmung auch aus dem Kaltwasserbereich). Insbesondere beim Duschen können Gefahrenquellen entstehen. Aber auch andere Infektionsquellen sind bekannt, wie zum Beispiel Whirlpools oder Anlagen mit Wasservernebelung, beispielsweise Fontänen in Schwimmbädern. Eine Legionelleninfektion ist auch über Aerosole von Kühltürmen und Klimaanlagen möglich.
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet in der Regel nicht statt. Ebenso erfolgt keine Infektion über normales Essen und Trinken. Nur in Ausnahmefällen kann es zu Infektionen kommen, wenn erregerhaltiges Wasser versehentlich in die Luftröhre gelangt, etwa durch Aspiration, insbesondere bei immunsupprimierten Personen.

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Frage 5: Verhalten von Legionellen im Wasser
Legionellen sind in kaltem Grundwasser in geringer Anzahl vorhanden. Ihre Vermehrung steigt bei Temperaturen über 20 °C an und ist zwischen 25 und 45 °C optimal. Oberhalb von 55 °C wird das Wachstum gehemmt, bei über 60 °C erfolgt die Abtötung.
Um das optimale Wachstum von Legionellen zu verhindern, sollte die geforderte Begrenzung des Primärenergieverbrauchs im Trinkwasser durch Verbesserung der Wärmedämmung und bedarfsgerechte Planung erreicht werden, anstatt die Systemtemperaturen zu senken.
Legionellen vermehren sich vor allem in Wuchsbelägen oder Biofilmen, die sich bevorzugt auf großen Oberflächen bilden, beispielsweise in Filtern oder durch Kalkausfall, Schlämme oder Korrosionsprodukte. Diese Biofilme schützen Legionellen durch zusätzlich produzierte Schleimsubstanzen wirksam vor Desinfektionsmaßnahmen. In diesen Biofilmen existieren auch Einzeller wie (harmlose) Amöben, die sich von den dort vorhandenen Mikroorganismen ernähren. Legionellen werden von diesen Einzellern "gefressen", überleben jedoch unverdaut in ihrem Inneren und können sich sogar dort vermehren, was zu einer Anreicherung der Legionellen führt. Auch in Amöbenzysten, die als lungengängige Partikel betrachtet werden und Legionellen ebenfalls Schutz vor allen gängigen Desinfektionsmaßnahmen bieten, sind diese lebend vorhanden.


Frage 6: Zulässige Legionellen-Anzahlen in der Trinkwasser-Installation
Legionellenkonzentrationen über 100 KBE/100 ml erfordern Maßnahmen gemäß Trinkwasserverordnung. Belastungen zwischen 100 und 1000 KBE/100 ml erfordern zusätzliche Abhilfemaßnahmen, während bei > 1000 KBE/100 ml Sanierungsmaßnahmen notwendig sind. In Hochrisikobereichen dürfen Legionellen nicht nachweisbar sein (< 2 KBE/100 ml). Dort sollten niedrige Belastungen angestreb
t werden.


Frage 7: Legionellenuntersuchungspflichten gemäß TrinkwV
Gemäß Trinkwasserverordnung müssen Betreiber mobilen Wasserversorgungsanlage, einer Gebäudewasserversorgungsanlage oder einer zeitweiligen Wasserversorgungsanlage Legionellen untersuchen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Wenn sich in der Wasserversorgungsanlage eine Anlage zur Trinkwassererwärmung befindet mit
    a) einem Speicher-Trinkwassererwärmer oder einem zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmer, jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern, oder
    b) einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Trinkwasserleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle für Trinkwasser, wobei der Inhalt einer Zirkulationsleitung nicht berücksichtigt wird,

  2. sich in der Wasserversorgungsanlage Duschen oder andere Einrichtungen befinden, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt. Ein- oder Zweifamilienhaus sind nicht Untersuchungspflichtig.
    Die Untersuchungen erfolgen gemäß § 31 der TrinkwV und haben bestimmte zeitliche Vorgaben:

  • Anlagen mit öffentlicher Tätigkeit: mindestens jährlich

  • Anlagen mit gewerblicher Tätigkeit: mindestens alle 3 Jahre

  • Mobile Versorgungsanlagen: Häufigkeit vom Gesundheitsamt festgelegt

Öffentliche Einrichtungen:

  • Krankenhäuser

  • Altenheime

  • Schulen

  • Kindertagesstätten

  • Jugendherbergen

  • Gemeinschaftsunterkünfte

  • Entbindungseinrichtungen

  • Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen

  • Bahnhöfe

  • Flughäfen

  • Häfen

Gewerblich: Trinkwasserbereitstellung resultiert unmittelbar oder mittelbar aus einer Tätigkeit, für die ein Entgelt bezahlt wird und die dauerhaft wirtschaftlich angelegt ist. Oft ist gewerbliche Tätigkeit mit öffentlicher verbunden.
Beispiel: Vermietung von Wohn- und Arbeitsräumen, in denen sowohl öffentliche als auch gewerbliche Aktivitäten stattfinden können.

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